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Klasse:
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Fahrzeug:
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Bemerkung:
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Alter:
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B
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Kraftwagen bis max. 3,5t zulässige Gesamtmasse, mit Anhänger von : max. 750kg zul. Gesamtmasse. Max. 8 Sitzplätze außer Führersitz.
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Kombination von max. 3,5t zulässige Gesamtmasse (Zulässige Gesamtmasse Anhänger nicht größer als Leermasse des ziehenden Fahrzeugs)
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17 Jahre begleitendes Fahren sonst 18 Jahre
Schließt ein:
L, M sowie S
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BE
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Kombination aus Fahrzeug der Kl. B und Anhänger mehr als 750kg zulässige Gesamtmasse.
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Vorbesitz Kl. B erforderlich.
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18 Jahre
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A
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Kraftrad mit und ohne Beiwagen mehr als 50ccm oder 45km/h
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Zunächst 2 Jahre beschränkt auf Kraftrad max. 25KW und Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,16KW/kg. Nach 2 Jahren Erweiterung möglich. Direkteinstieg auf leistungsstärkere Maschinen ab 25 Jahren möglich.
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18 Jahre
Schließt ein:
A1,M
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A1
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Leichtkrafträder max. 125 ccm und 11KW; max. 80 km/h bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit.
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Ohne bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit ab erreichen des 18. Lebensjahres
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16 Jahre
Schließt ein :
M
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M
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Zweirädrige Kleinkrafträder bis max. 50ccm und max. 45km/h bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit.
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16 Jahre
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C
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Kraftwagen von mehr als 3,5t zulässige Gesamtmasse und Anhänger max. 750kg, nicht mehr als 8 Sitzplätze außer Führersitz.
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Im gewerblichen Verkehr erst ab 21 Jahren. Vorbesitz Kl. B erforderlich. Nur befristet erteilt.
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18 Jahre
Schließt ein:
C1
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CE
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Kombination aus Lkw über 7,5t zul. Gesamtmasse mit Anhänger mehr als 750kg zul. Gesamtmasse, Sattel-Kfz über 7,5t zulässige Gesamtmasse.
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Vorbesitz Kl. C erforderlich. Im gewerblichen Verkehr erst ab 21 Jahren. Nur befristet erteilt.
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18 Jahre
Schließt ein: BE,C1E,T
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C1
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Kraftwagen über 7,5t zulässige Gesamtmasse bis max. 7,5t zulässige Gesamtmasse.
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Mit Anhängern max. 750kg zulässige Gesamtmasse. Vorbesitz Kl. B erforderlich. Ab 50 Jahren nur befristet erteilt.
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18 Jahre
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C1E
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Kombination aus Fahrzeug Kl.C1 und Anhänger mehr als 750kg zulässige Gesamtmasse.
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Zul. Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 12t, zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer als Leermasse des Zugfahrzeugs. Vorbesitz Kl. C1 erforderlich.
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18 Jahre
Schließt ein:
BE
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D
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KOM mit mehr als 8 Sitzplätzen außer Führersitz und Anhänger bis max. 750kg zulässige Gesamtmasse.
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Vorbesitz Kl. B erforderlich. Nur befristet erteilt.
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21 Jahre
Schließt ein:
D1
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DE
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Kombination aus KOM Kl. D und Anhänger mehr als 750kg zulässige Gesamtmasse.
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Vorbesitz der Kl. D erforderlich. Nur befristet erteilt.
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21 Jahre
Schließt ein:
BE, D1E
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D1
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KOM mit max. 16 Sitzplätzen außer Führersitz und Anhänger max. 750kg zulässige Gesamtmasse.
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Vorbesitz der Kl. B erforderlich. Nur befristet erteilt.
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21 Jahre
Schließt ein:
L, M
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D1E
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Kombination aus Zugfahrzeug der kl.D1 und Anhänger über 750kg zulässige Gesamtmasse.
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Vorbesitz der Kl. B erforderlich. Nur befristet erteilt.
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21 Jahre
Schließt ein:
L, M
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L
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Land oder forstwirtschaftlich genutzte Zugmaschinen bis max. 32km/h bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit, mit Anhänger bis max. 25km/h.
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Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge bis max. 25km/h bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit.
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16 Jahre
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T
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Land oder forstwirtschaftliche genutzte Zugmaschinen über 32km/h bis max. 40km/h bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit, auch mit Anhänger.
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Ab 18 Jahre bis 60km/h bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit.
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16 Jahre
Schließt ein:
L, M
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S
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Dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer durch die bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45km/h und nicht mehr als 50ccm Hubraum.
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Maximale Nutzleistung nicht mehr als 4KW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder maximale Nenndauerleistung von nicht mehr als 4KW im Falle von Elektromotoren.
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