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Inh. Stefan Kapellari

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EU Führerschein-Klassen

Klasse:

Fahrzeug:

Bemerkung:

Alter:

B

Kraftwagen bis max. 3,5t zulässige Gesamtmasse, mit Anhänger von : max. 750kg zul. Gesamtmasse. Max. 8 Sitzplätze außer Führersitz.

Kombination von max. 3,5t zulässige Gesamtmasse (Zulässige Gesamtmasse Anhänger nicht größer als Leermasse des ziehenden Fahrzeugs)

17 Jahre begleitendes Fahren sonst 18 Jahre

Schließt ein:

L, M sowie S

BE

Kombination aus Fahrzeug der Kl. B und Anhänger mehr als 750kg zulässige Gesamtmasse.

Vorbesitz Kl. B erforderlich.

18 Jahre

A

Kraftrad mit und ohne Beiwagen mehr als 50ccm oder 45km/h

Zunächst 2 Jahre beschränkt auf Kraftrad max. 25KW und Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,16KW/kg.
Nach 2 Jahren Erweiterung möglich.
Direkteinstieg auf leistungsstärkere Maschinen ab 25 Jahren möglich.

18 Jahre


Schließt ein:

A1,M

A1

Leichtkrafträder max. 125 ccm und 11KW;
max. 80 km/h bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit.

Ohne bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit ab erreichen des 18. Lebensjahres

16 Jahre

Schließt ein :

M

M

Zweirädrige Kleinkrafträder bis max. 50ccm und max. 45km/h bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit.

 

16 Jahre

C

Kraftwagen von mehr als 3,5t zulässige Gesamtmasse und Anhänger max. 750kg, nicht mehr als 8 Sitzplätze außer Führersitz.

Im gewerblichen Verkehr erst ab 21 Jahren.
Vorbesitz Kl. B erforderlich.
Nur befristet erteilt.

18 Jahre

Schließt ein:

C1

 

 

CE

Kombination aus Lkw über 7,5t zul. Gesamtmasse mit Anhänger mehr als 750kg zul. Gesamtmasse,
Sattel-Kfz über 7,5t zulässige Gesamtmasse.

Vorbesitz Kl. C erforderlich.
Im gewerblichen Verkehr erst ab 21 Jahren.
Nur befristet erteilt.

18 Jahre

Schließt ein:
BE,C1E,T

 

 

C1

Kraftwagen über 7,5t zulässige Gesamtmasse bis max. 7,5t zulässige Gesamtmasse.

Mit Anhängern max. 750kg zulässige Gesamtmasse.
Vorbesitz Kl. B erforderlich.
Ab 50 Jahren nur befristet erteilt.

18 Jahre

C1E

Kombination aus Fahrzeug Kl.C1 und Anhänger mehr als 750kg zulässige Gesamtmasse.

Zul. Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 12t, zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer als Leermasse des Zugfahrzeugs.
Vorbesitz Kl. C1 erforderlich
.

18 Jahre

Schließt ein:

BE

D

KOM mit mehr als 8 Sitzplätzen außer Führersitz und Anhänger bis max. 750kg zulässige Gesamtmasse.

Vorbesitz Kl. B erforderlich.
Nur befristet erteilt.

21 Jahre

Schließt ein:

D1

 

 

DE

Kombination aus KOM Kl. D und Anhänger mehr als 750kg zulässige Gesamtmasse.

Vorbesitz der Kl. D erforderlich.
Nur befristet erteilt.

21 Jahre

Schließt ein:

BE, D1E

 

 

D1

KOM mit max. 16 Sitzplätzen außer Führersitz und Anhänger max. 750kg zulässige Gesamtmasse.

Vorbesitz der Kl. B erforderlich.
Nur befristet erteilt
.

21 Jahre

Schließt ein:

L, M

D1E

Kombination aus Zugfahrzeug der kl.D1 und Anhänger über 750kg zulässige Gesamtmasse.

Vorbesitz der Kl. B erforderlich.
Nur befristet erteilt.

21 Jahre

Schließt ein:

L, M

L

Land oder forstwirtschaftlich genutzte Zugmaschinen bis max.
32km/h bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit,
mit Anhänger bis max. 25km/h.

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge bis
max. 25km/h bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit.

16 Jahre

T

Land oder forstwirtschaftliche genutzte Zugmaschinen über 32km/h bis max.
40km/h bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit, auch mit Anhänger.

Ab 18 Jahre bis 60km/h bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit.

16 Jahre

Schließt ein:

L, M

S

Dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer durch die bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45km/h und nicht mehr als 50ccm Hubraum.

Maximale Nutzleistung nicht mehr als 4KW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder maximale Nenndauerleistung von nicht mehr als 4KW im Falle von Elektromotoren.

 

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